Anlage 1 zum AVV — Version 1.0 — Stand: 10.08.2026 |
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Diese Anlage beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß
Art. 32 DSGVO, die der Auftragnehmer zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen
der VIAVENDO.AI Cloud-Plattform ergreift.
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
1.1 Zutrittskontrolle
Unbefugten ist der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen zu verwehren.
- Hosting ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren (Hetzner Cloud, Standort Deutschland, ISO 27001)
- Physischer Zugangsschutz der Rechenzentren durch den Hosting-Provider (Sicherheitsbereiche, Zutrittsprotokollierung, Videoüberwachung)
- Kein physischer Zugriff auf Produktivserver durch Dritte
1.2 Zugangskontrolle
Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden.
- SSH-Key-basierte Authentifizierung für alle Server (keine Passwort-Authentifizierung)
- Persönliche SSH-Schlüssel für jeden Administrator
- Automatische Sperrung bei Fehlversuchen (fail2ban)
- Firewall-Konfiguration auf allen Servern (nur benötigte Ports geöffnet)
- Zentrale Authentifizierung über Authentik SSO für interne Verwaltungsdienste
- Verschlüsselte Übertragung aller Zugangsdaten (TLS/SSL)
- Protokollierung aller administrativen Zugriffe
1.3 Zugriffskontrolle
Zugriff nur auf Daten, für die eine Berechtigung besteht. Daten können nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden.
- Rollenbasiertes Berechtigungskonzept (Admin, Kunde, Endnutzer)
- Strikte Mandantentrennung — jede Cloud-Instanz ist logisch und technisch isoliert (eigene Docker-Container, eigene Datenbank)
- Minimale Berechtigungsvergabe (Prinzip der geringsten Privilegien)
- API-Zugriff über individuelle API-Schlüssel mit Scoping
- Verwaltung und Dokumentation aller Zugriffsberechtigungen
1.4 Trennungskontrolle
Zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten müssen getrennt verarbeitet werden können.
- Strikte Mandantentrennung durch isolierte Cloud-Instanzen (Docker-Container pro Kunde)
- Getrennte Datenbanken pro Kundeninstanz
- Getrennte Vektor-Indizes in der Wissensdatenbank (Qdrant) pro Kundeninstanz
- Trennung von Produktiv-, Test- und Entwicklungsumgebung
- Datensparsamkeit: nur für den Betrieb erforderliche Daten werden verarbeitet
1.5 Pseudonymisierung und Verschlüsselung
- Verschlüsselung aller Datenübertragungen per TLS 1.2+ (HTTPS)
- Verschlüsselte Speicherung von Passwörtern (bcrypt-Hashing)
- API-Schlüssel werden gehasht gespeichert
- Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Default)
2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
2.1 Weitergabekontrolle
Gewährleistung, dass personenbezogene Daten bei der Übertragung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
- Verschlüsselte Datenübertragung zwischen Client und Server (TLS/SSL)
- Verschlüsselte Kommunikation zwischen Backend-Diensten
- Verschlüsselte Übertragung zu externen LLM-Providern (API-Aufrufe über HTTPS)
- Dokumentierte Schnittstellen zu Drittanbietern
- Protokollierung von Datenübermittlungen an LLM-Provider (Audit-Logging)
- Keine unverschlüsselte Übertragung personenbezogener Daten
2.2 Eingabekontrolle
Es muss nachträglich überprüft werden können, ob und von wem personenbezogene Daten eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.
- Audit-Logging aller wesentlichen Nutzeraktionen (gem. EU AI Act)
- Protokollierung von KI-Interaktionen (Art, Umfang, Zeitpunkt)
- Protokollierung administrativer Änderungen
- Revisionssichere Speicherung der Protokolle
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b, c DSGVO)
3.1 Verfügbarkeitskontrolle
- Hosting in professionellen Rechenzentren mit redundanter Stromversorgung und Klimatisierung (Hetzner Cloud, Standort Deutschland)
- Automatisiertes Monitoring aller Server und Dienste (Process Observer, Cloud Host Observer)
- Automatische Alarmierung bei Ausfällen oder Anomalien
- Regelmäßige Sicherungskopien (Backups) der Kundendaten
- DDoS-Schutz durch den Hosting-Provider
- Angestrebte Verfügbarkeit: 99,5 % im Jahresmittel
3.2 Wiederherstellbarkeit (Desaster Recovery)
- Dokumentierter Notfallplan für Wiederherstellung
- Automatisierte Backup-Strategien
- Möglichkeit zur schnellen Wiederherstellung aus Backups
- Automatische Neustart-Mechanismen für ausgefallene Dienste (systemd, Docker Restart Policies)
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der TOM
- Automatisiertes Sicherheits-Monitoring und Protokollierung
- Regelmäßige Software-Updates und Sicherheitspatches
- Verpflichtung aller Mitarbeiter auf Vertraulichkeit und Datenschutz
- Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Default)
5. Datenschutzorganisation
- Festlegung von Verantwortlichkeiten für Datenschutz
- Umsetzung und Kontrolle geeigneter Prozesse
- Melde- und Freigabeprozess für Datenschutzvorfälle
- Verpflichtung auf Vertraulichkeit
- Regelungen zur internen Aufgabenverteilung und Funktionstrennung
6. Auftragskontrolle
Gewährleistung, dass personenbezogene Daten nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden.
- Auswahl weiterer Auftragnehmer (Unterauftragnehmer) nach geeigneten Garantien
- Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit allen Unterauftragnehmern
- Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung durch Unterauftragnehmer
- Dokumentation aller Unterauftragnehmer in Anlage 2