VIAVENDO.AI

Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM)

Anlage 1 zum AVV — Version 1.0 — Stand: 10.08.2026   |   English Version

Diese Anlage beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, die der Auftragnehmer zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der VIAVENDO.AI Cloud-Plattform ergreift.

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

1.1 Zutrittskontrolle

Unbefugten ist der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen zu verwehren.

  • Hosting ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren (Hetzner Cloud, Standort Deutschland, ISO 27001)
  • Physischer Zugangsschutz der Rechenzentren durch den Hosting-Provider (Sicherheitsbereiche, Zutrittsprotokollierung, Videoüberwachung)
  • Kein physischer Zugriff auf Produktivserver durch Dritte

1.2 Zugangskontrolle

Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden.

  • SSH-Key-basierte Authentifizierung für alle Server (keine Passwort-Authentifizierung)
  • Persönliche SSH-Schlüssel für jeden Administrator
  • Automatische Sperrung bei Fehlversuchen (fail2ban)
  • Firewall-Konfiguration auf allen Servern (nur benötigte Ports geöffnet)
  • Zentrale Authentifizierung über Authentik SSO für interne Verwaltungsdienste
  • Verschlüsselte Übertragung aller Zugangsdaten (TLS/SSL)
  • Protokollierung aller administrativen Zugriffe

1.3 Zugriffskontrolle

Zugriff nur auf Daten, für die eine Berechtigung besteht. Daten können nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden.

  • Rollenbasiertes Berechtigungskonzept (Admin, Kunde, Endnutzer)
  • Strikte Mandantentrennung — jede Cloud-Instanz ist logisch und technisch isoliert (eigene Docker-Container, eigene Datenbank)
  • Minimale Berechtigungsvergabe (Prinzip der geringsten Privilegien)
  • API-Zugriff über individuelle API-Schlüssel mit Scoping
  • Verwaltung und Dokumentation aller Zugriffsberechtigungen

1.4 Trennungskontrolle

Zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten müssen getrennt verarbeitet werden können.

  • Strikte Mandantentrennung durch isolierte Cloud-Instanzen (Docker-Container pro Kunde)
  • Getrennte Datenbanken pro Kundeninstanz
  • Getrennte Vektor-Indizes in der Wissensdatenbank (Qdrant) pro Kundeninstanz
  • Trennung von Produktiv-, Test- und Entwicklungsumgebung
  • Datensparsamkeit: nur für den Betrieb erforderliche Daten werden verarbeitet

1.5 Pseudonymisierung und Verschlüsselung

  • Verschlüsselung aller Datenübertragungen per TLS 1.2+ (HTTPS)
  • Verschlüsselte Speicherung von Passwörtern (bcrypt-Hashing)
  • API-Schlüssel werden gehasht gespeichert
  • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Default)

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

2.1 Weitergabekontrolle

Gewährleistung, dass personenbezogene Daten bei der Übertragung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.

  • Verschlüsselte Datenübertragung zwischen Client und Server (TLS/SSL)
  • Verschlüsselte Kommunikation zwischen Backend-Diensten
  • Verschlüsselte Übertragung zu externen LLM-Providern (API-Aufrufe über HTTPS)
  • Dokumentierte Schnittstellen zu Drittanbietern
  • Protokollierung von Datenübermittlungen an LLM-Provider (Audit-Logging)
  • Keine unverschlüsselte Übertragung personenbezogener Daten

2.2 Eingabekontrolle

Es muss nachträglich überprüft werden können, ob und von wem personenbezogene Daten eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.

  • Audit-Logging aller wesentlichen Nutzeraktionen (gem. EU AI Act)
  • Protokollierung von KI-Interaktionen (Art, Umfang, Zeitpunkt)
  • Protokollierung administrativer Änderungen
  • Revisionssichere Speicherung der Protokolle

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b, c DSGVO)

3.1 Verfügbarkeitskontrolle

  • Hosting in professionellen Rechenzentren mit redundanter Stromversorgung und Klimatisierung (Hetzner Cloud, Standort Deutschland)
  • Automatisiertes Monitoring aller Server und Dienste (Process Observer, Cloud Host Observer)
  • Automatische Alarmierung bei Ausfällen oder Anomalien
  • Regelmäßige Sicherungskopien (Backups) der Kundendaten
  • DDoS-Schutz durch den Hosting-Provider
  • Angestrebte Verfügbarkeit: 99,5 % im Jahresmittel

3.2 Wiederherstellbarkeit (Desaster Recovery)

  • Dokumentierter Notfallplan für Wiederherstellung
  • Automatisierte Backup-Strategien
  • Möglichkeit zur schnellen Wiederherstellung aus Backups
  • Automatische Neustart-Mechanismen für ausgefallene Dienste (systemd, Docker Restart Policies)

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)

  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der TOM
  • Automatisiertes Sicherheits-Monitoring und Protokollierung
  • Regelmäßige Software-Updates und Sicherheitspatches
  • Verpflichtung aller Mitarbeiter auf Vertraulichkeit und Datenschutz
  • Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Default)

5. Datenschutzorganisation

  • Festlegung von Verantwortlichkeiten für Datenschutz
  • Umsetzung und Kontrolle geeigneter Prozesse
  • Melde- und Freigabeprozess für Datenschutzvorfälle
  • Verpflichtung auf Vertraulichkeit
  • Regelungen zur internen Aufgabenverteilung und Funktionstrennung

6. Auftragskontrolle

Gewährleistung, dass personenbezogene Daten nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden.

  • Auswahl weiterer Auftragnehmer (Unterauftragnehmer) nach geeigneten Garantien
  • Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit allen Unterauftragnehmern
  • Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung durch Unterauftragnehmer
  • Dokumentation aller Unterauftragnehmer in Anlage 2